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Streichen im Winter: Warum die Wandtemperatur entscheidend ist

Adrian Steiner
von
Adrian Steiner
26.10.2026
Mann streicht mit einer Farbrolle eine Innenwand neben einem Fenster
Beim Streichen im Winter ist auch die Temperatur der Wandoberfläche entscheidend.
Darum gehts ∧
  • Beim Streichen im Winter zählt die Temperatur der Wandoberfläche.
  • Vor dem Beschichten muss der Untergrund ausreichend trocken sein.
  • Luftfeuchtigkeit und längere Trocknungszeiten beeinflussen die Arbeiten.

Ein Raum kann angenehm warm sein, während die Aussenwand deutlich kälter bleibt. Gerade im Winter ist dieser Unterschied beim Streichen, Spachteln und Verputzen entscheidend. Denn ob ein Material richtig haftet und trocknet, hängt auch davon ab, welche Temperatur und Feuchtigkeit direkt an der Wand herrschen. Ein geheiztes Zimmer bietet dafür allein noch keine Gewähr.

Warum die Raumtemperatur allein nicht genügt

Wer im Winter Innenräume renoviert, schaut häufig zuerst auf das Thermometer im Zimmer. Die Oberfläche einer schlecht gedämmten Aussenwand kann jedoch wesentlich kälter sein als die Raumluft. Auch in unbeheizten Nebenräumen oder an Bauteilen mit Wärmebrücken können andere Bedingungen herrschen als in der Mitte des Raums.

Das ist vor allem wegen des Taupunkts wichtig. Er bezeichnet die Temperatur, bei der die Luft mit Wasserdampf gesättigt ist. Kühlt feuchte Raumluft an einer kalten Oberfläche genügend stark ab, kann sich dort Kondenswasser bilden. Eine Wand kann deshalb feucht werden, obwohl der Raum geheizt ist.

Für Beschichtungsarbeiten müssen mehrere Bedingungen zusammenpassen: die Temperatur der Luft, des Materials und der Wandoberfläche sowie deren Feuchtigkeitszustand. Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) beschreibt diese Zusammenhänge in seinem gemeinsam mit Fachverbänden aus Deutschland und Österreich erarbeiteten Merkblatt Nr. 61.

Die dort aufgeführten Temperaturrichtwerte unterscheiden sich je nach Material. Bei Dispersionsfarben und Silikonharzfarben liegen sie für die Verarbeitung zwischen 5 und 30 Grad. Für Dispersions-Silikatfarben nennt die Tabelle 8 bis 30 Grad, für Reaktionsharzbeschichtungen 10 bis 30 Grad. Entscheidend bleiben die Vorgaben des verwendeten Materials und die Bedingungen des Untergrunds.

Wie viel Feuchtigkeit steckt im Untergrund?

Auch eine Wand, die sich trocken anfühlt, kann noch Feuchtigkeit enthalten. Bei Neubauten oder nach Putzarbeiten muss deshalb berücksichtigt werden, ob der Untergrund bereits ausreichend ausgetrocknet ist. Zu feuchte Flächen dürfen nach dem SMGV-Merkblatt Nr. 92 nicht beschichtet werden.

Für verschiedene mineralische Baustoffe nennt Merkblatt Nr. 61 schweizerische Richtwerte. Bei Beton beträgt der aufgeführte Feuchtegehalt 3,0 Massenprozent, bei Backstein 4,0 und bei Kalksandstein ebenfalls 3,0 Massenprozent. Für Porenbeton sind 17,0 Massenprozent angegeben. Die unterschiedlichen Werte zeigen, weshalb sich die Feuchtigkeit nicht mit einer einzigen Grenze für sämtliche Wände beurteilen lässt.

Die Tabelle bezieht sich bei diesen Schweizer Richtwerten auf Feuchtigkeitsbestimmungen mittels Darr-Methode an Proben aus mindestens 30 Millimetern Tiefe. Dabei wird der Wassergehalt über das Trocknen einer Materialprobe bestimmt. Eine solche Prüfung liefert einen anderen Befund als die blosse Betrachtung der Oberfläche.

Für die Untersuchung kommen auch elektrische Feuchtemessgeräte oder das CM-Verfahren infrage. Das Merkblatt Nr. 92 weist allerdings darauf hin, dass elektrische Geräte bei porösen mineralischen Baustoffen häufig vor allem Rückschlüsse auf vorhandene Feuchtigkeit zulassen. Messwerte müssen deshalb im Zusammenhang mit dem jeweiligen Untergrund und dem verwendeten Verfahren beurteilt werden.

Bauarbeiter mit Schutzhelm hält ein kleines Prüfgerät an eine Wand
Vor Beschichtungsarbeiten muss der Zustand des Untergrunds beurteilt werden.

Was der Folientest zeigen kann

Eine einfache, früher verwendete Prüfmethode ist der Folientest. Dabei wird eine Plastikfolie von etwa 50 mal 50 Zentimetern während 48 Stunden randdicht auf einen nicht besonnten Untergrund geklebt. Zeigt sich auf der Rückseite Kondenswasser oder erscheint die abgedeckte Fläche dunkler, deutet das auf Feuchtigkeit hin.

Der Test liefert jedoch weder einen zuverlässigen Zahlenwert für den Feuchtegehalt noch eine Aussage darüber, wie tief die Feuchtigkeit im Bauteil sitzt. Das SMGV-Merkblatt Nr. 92 hält deshalb ausdrücklich fest, dass der Folientest nach heutigem Erkenntnisstand nicht mehr zu empfehlen ist. Für eine Beurteilung der Untergrundfeuchte sind geeignete Messverfahren massgebend.

Heizen und Lüften müssen zusammenpassen

Während Innenarbeiten wird Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben. Bleibt sie in geschlossenen Räumen, steigt die relative Luftfeuchtigkeit und die Austrocknung kann sich verzögern. Besonders kritisch wird das an kalten Oberflächen, an denen Feuchtigkeit kondensieren kann.

Das Merkblatt Nr. 61 empfiehlt nach Putzarbeiten regelmässiges kurzes Stosslüften und Querlüften, um erhöhte Luftfeuchtigkeit abzuführen. Lüftungsmassnahmen sollen geplant und zwischen den Beteiligten abgestimmt werden. Für die Organisation und Durchführung der Lüftung nennt das Merkblatt in seiner Schweizer Fussnote den Auftraggeber als verantwortlich.

Bauarbeiter in weisser Arbeitskleidung beschichtet eine Innenwand mit einem Spritzgerät
Bei Beschichtungsarbeiten beeinflussen Temperatur und Luftfeuchtigkeit die Verarbeitung und Trocknung.

Gleichzeitig darf ein frisch bearbeiteter Untergrund nicht durch plötzliches starkes Aufheizen belastet werden. Das direkte Anblasen von Gipsbauplatten mit Heiss- oder Warmluft ist zu vermeiden. Auch bei Putzarbeiten warnt das Merkblatt vor schockartigem Aufheizen und ungeeigneten Trocknungsmethoden.

Bei Frost gelten für Putzarbeiten besonders strenge Bedingungen. Sie dürfen dann nur ausgeführt werden, wenn die Arbeitsstelle gegenüber der Aussentemperatur vollständig abgeschlossen ist und der Arbeitsraum bis zum ausreichenden Erhärten des Putzes gleichmässig beheizt bleibt. Eine direkte Beheizung des frischen Putzes ist zu vermeiden.

Warum die nächste Schicht länger warten muss

Die Zeitangaben in technischen Datenblättern beruhen auf bestimmten Bedingungen. Das SMGV-Merkblatt Nr. 61 nennt für Angaben zu Abbindezeiten in der Regel 20 Grad und ungefähr 60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit. Sinkt die Temperatur und steigt die Luftfeuchtigkeit, kann sich das Abbinden verlängern, besonders bei pastösen Putzen.

Bei mehrschichtigen Arbeiten wirkt sich das auf die Reihenfolge aus. Eine weitere Schicht darf erst folgen, wenn die vorherige Schicht für die nächste Bearbeitung ausreichend getrocknet beziehungsweise erhärtet ist. Welche Wartezeiten gelten, hängt vom eingesetzten Material und dessen technischen Angaben ab.

Das betrifft auch Trockenbauarbeiten. Für das Verspachteln nennt das Merkblatt eine Mindesttemperatur von 10 Grad sowohl im Raum als auch an der Oberfläche. Ausserdem sollen Spachtelarbeiten erst stattfinden, wenn keine grösseren Längenänderungen der Platten infolge von Temperatur- oder Feuchtigkeitsschwankungen mehr zu erwarten sind.

Ein fester Zeitplan kann unter winterlichen Bedingungen deshalb problematisch werden. Wird die nächste Arbeit allein nach der ursprünglich vorgesehenen Anzahl Stunden begonnen, bleiben veränderte Trocknungsbedingungen unter Umständen unberücksichtigt.

Typische Fehler beim Streichen im Winter

Ein häufiger Fehler ist, die Lufttemperatur zu prüfen und daraus auf die Eignung der Wand zu schliessen. Für Beschichtungen ist jedoch auch die Oberflächentemperatur massgebend. Eine zu kalte oder feuchte Fläche kann die Haftung beeinträchtigen und das Erscheinungsbild verändern.

Ein weiteres Risiko entsteht, wenn Materialien falsch gelagert werden. Die SMGV-Tabelle unterscheidet ausdrücklich zwischen Transport- und Lagerungstemperaturen einerseits und Verarbeitungstemperaturen andererseits. Dispersionsfarben, Silikonharzfarben und verschiedene gebrauchsfertige Putze sollen beispielsweise frostfrei und bei höchstens 30 Grad gelagert werden.

Zu den möglichen Schäden zählt das Merkblatt bei Beschichtungen unter anderem Flecken, Farbtonveränderungen, Risse, Blasenbildung und mangelnde Haftfestigkeit. Bei Trockenbauarbeiten können sich Fugen und Befestigungsmittel abzeichnen oder Risse in der Spachtelmasse entstehen. Solche Schäden sind mögliche Folgen ungeeigneter Verarbeitungsbedingungen und treten nicht zwangsläufig gemeinsam auf.

Auch vermeintlich zeitsparende Massnahmen können die Qualität beeinträchtigen. Das direkte Anblasen frisch verputzter Flächen mit heisser Luft oder eine unzureichende Abfuhr der Feuchtigkeit kann den Abbinde- und Trocknungsprozess stören.

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