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Innenrenovation planen: Welche Handwerker wann kommen sollten

Adrian Steiner
von
Adrian Steiner
29.10.2026
Wohnungsinnenraum im Umbau mit offenen Wandkonstruktionen, Leitungen und Leitern
Bei einer Innenrenovation müssen verschiedene Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.
Darum gehts ∧
  • Rohinstallationen und verdeckte Leitungen müssen vor dem Schliessen der Bauteile geklärt sein.
  • Vor dem Bodenbelag entscheiden Messwerte und Unterlagen über den nächsten Termin.
  • Klare Aufträge und rechtzeitige Entscheidungen begrenzen Verzögerungen und mögliche Zusatzkosten.

Der Bodenleger soll am Montag beginnen. Doch was passiert, wenn der Unterlagsboden noch zu feucht ist? Dann muss die Verlegung warten. Möglicherweise verschieben sich auch Türen und Einbauten. Wer eine Innenrenovation plant, sollte deshalb vor der Auftragsvergabe klären, welche Arbeiten voneinander abhängen und welche Nachweise erforderlich sind.

Was vor der ersten Auftragsvergabe feststehen sollte

Zunächst muss der Umfang der Renovation feststehen: Welche Räume werden verändert, welche Böden ersetzt, wo kommen neue Steckdosen, Wasseranschlüsse oder Einbauten hin? Solche Entscheidungen beeinflussen Leitungsführung, Bodenhöhen und die Reihenfolge der Arbeiten. Wer erst während der Ausführung einen anderen Belag oder eine neue Küche wählt, muss unter Umständen bereits geplante Anschlüsse anpassen lassen.

Wichtig ist auch, wer die einzelnen Arbeiten koordiniert. Bei getrennt vergebenen Aufträgen sollte die Bauherrschaft festhalten, welche Firma ihre Arbeit an wen übergibt und wer offene Fragen zwischen den Gewerken klärt. Im Auftrag sollten der Leistungsumfang, notwendige Vorarbeiten, Prüfungen, Dokumente und die Bedingungen für zusätzliche Leistungen nachvollziehbar beschrieben sein.

Vor der Vergabe ist zudem zu klären, ob die Wohnung während der Renovation bewohnt bleibt und welche Räume zugänglich sind. Für Lieferungen, Zwischenlagerung und den Schutz bestehender Bauteile braucht es Platz. Solche praktischen Bedingungen entscheiden mit darüber, ob mehrere Firmen nacheinander oder zeitweise parallel arbeiten können.

Eine sinnvolle Reihenfolge mit Ausnahmen

Bei grösseren Innenrenovationen werden zuerst Rückbau und nötige Abklärungen vorgenommen. Darauf folgen üblicherweise die Rohinstallationen für Elektro, Sanitär und Heizung. Leitungen und Anschlüsse müssen richtig liegen und geprüft werden, bevor Verkleidungen oder Bodenaufbauten sie verdecken. Welche Installationsfirma zuerst arbeitet, richtet sich nach den konkreten Schnittstellen.

Je nach Bauweise folgen Trockenbau und Unterlagsboden sowie die erforderlichen Oberflächenarbeiten. Liegt eine Bodenheizung im Aufbau, muss sie eingebaut sein, bevor der Unterlagsboden erstellt wird. Später kann der Bodenbelag erst auf eine dafür geeignete Fläche kommen. Es handelt sich um technische Voraussetzungen, nicht um eine für jede Wohnung identische Abfolge.

Person markiert einen Bodenbelag am Übergang zu einem Türrahmen
Bei einer Innenrenovation hängt der Zeitpunkt der Bodenverlegung von den zuvor ausgeführten Arbeiten ab.

Bei Türen, Küchen und Einbauschränken entscheidet die Konstruktion über den Zeitpunkt der Montage. Zargen können je nach System vor oder nach dem Belag gesetzt werden; die fertige Bodenhöhe muss in jedem Fall bekannt sein. Küchenanschlüsse sind vorher vorzubereiten, während Geräte und Armaturen oft erst gegen Ende montiert werden. Auch Steckdosenabdeckungen und Leuchten gehören typischerweise zur Endmontage.

Wer Türen oder Einbauten bestellt, sollte die erforderlichen Masse nicht allein aus alten Plänen übernehmen. Neue Bodenaufbauten und Wandverkleidungen können Anschlüsse verändern. Die endgültigen Masse und den Zeitpunkt der Aufnahme müssen die Beteiligten auf den tatsächlichen Ausbau abstimmen, bevor eine massgebende Bestellung ausgelöst wird.

Maler- und Gipserarbeiten müssen auf diese Schritte abgestimmt sein, damit fertige Flächen nicht unnötig beschädigt werden. Worauf es beim Innenanstrich in der kalten Jahreszeit ankommt, erklärt unser Beitrag «Streichen im Winter: Warum die Wandtemperatur entscheidend ist».

Warum der Boden erst nach einer Messung dran ist

In der Schweiz heisst die Schicht zwischen Rohdecke und fertigem Belag Unterlagsboden. Das Wort Estrich bezeichnet im Alltag meist den Dachraum. Gerade bei neuen Unterlagsböden kann die Oberfläche trocken wirken, während im Inneren noch Feuchtigkeit vorhanden ist. Für den Belag zählt deshalb die Belegreife: Der Untergrund muss für das ausgewählte Material geeignet sein.

Bei entsprechenden Unterlagsböden wird die Restfeuchte mit der Calciumcarbid-Methode, kurz CM-Methode, bestimmt. Dafür entnimmt man eine Materialprobe und untersucht sie im Messgerät. Die Anforderungen an die Probenahme ergeben sich aus der vereinbarten Normausgabe. Eine blosse Sichtprüfung oder eine Schätzung ersetzt diese Messung nicht.

Welche Feuchtewerte zulässig sind, hängt vom Unterlagsboden, vom Belag und von einer vorhandenen Bodenheizung ab. Die massgebenden Anforderungen sollten deshalb vor der Ausführung feststehen. Ergibt die Prüfung, dass der Boden noch nicht belegreif ist, muss der Verlegetermin verschoben und die Folgeplanung angepasst werden.

Auch der Belag braucht Vorbereitung. Bei Parkett und verschiedenen anderen Materialien müssen Lagerung, Raumverhältnisse und gegebenenfalls eine Akklimatisierung den jeweiligen Verlegevorgaben entsprechen. Materiallieferung und Verlegetermin lassen sich deshalb nicht immer auf denselben Tag legen.

Wer Heizung und Nachweise organisiert

Bei einem Unterlagsboden mit Bodenheizung ist das Trockenheizen ein eigener Schritt. Die SIA 251 behandelt diese Vorbereitung vor dem Belegen. In der Auftragsvergabe müssen drei Fragen getrennt beantwortet werden: Wer führt das Heizen aus, wer protokolliert den Ablauf und wer übergibt die Unterlagen an den Bodenleger?

Person verlegt rote Heizleitungen einer Fussbodenheizung auf dem Boden
Die Leitungen einer Fussbodenheizung werden eingebaut, bevor der Unterlagsboden erstellt wird.

Die Bauherrschaft beziehungsweise ihre Vertretung muss dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise rechtzeitig bereitliegen. Ein Heizprotokoll dokumentiert den Heizablauf; die CM-Messung gibt Auskunft über die Restfeuchte. Ein vollständiges Protokoll allein bestätigt daher noch nicht, dass der Boden bereits belegt werden kann.

Das ist für die Terminabsprache wichtig: Ein Heiztermin, ein Messdatum und die Freigabe für den Bodenbelag sind unterschiedliche Ereignisse. Im Bauprogramm sollten sie deshalb getrennt auftauchen. Wer nur den Einbautermin des Bodenlegers einträgt, übersieht leicht die dafür nötigen Vorleistungen.

Welche Normen und Leistungen im Vertrag vereinbart sind

Für Bodenbeläge sind die technischen Regeln der SIA 253 und die allgemeinen Bedingungen der SIA 118/253 wichtige Bezugspunkte. Beide Normen wurden 2024 neu herausgegeben und sind im SIA-Normenwerk seit dem 1. November 2024 gültig. Die SIA 118/253 trägt den Titel «Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Holz, Kunststoff, Textil, Linoleum, Elastomeren, Laminat und Kork».

SIA-Normen gelten nicht automatisch als Vertragsbestimmungen. Sie können ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werden, etwa durch einen Verweis im Werkvertrag oder seinen Beilagen. Ohne eine solche Übernahme richtet sich der Werkvertrag grundsätzlich nach dem Obligationenrecht. Technische Normen können unabhängig davon bei der Beurteilung fachgerechter Arbeiten Bedeutung haben.

Für Eigentümer ist deshalb wichtig, welche Normausgabe vereinbart wurde und welche Leistungen die Vertragsunterlagen vorsehen. Ältere Schweizer Fachunterlagen zur SIA 118/253 ordneten die erste CM-Messung der inbegriffenen Leistung zu. Ob zusätzliche Messungen verrechnet werden, hängt von der vereinbarten Normausgabe und vom Werkvertrag ab.

Wo Verzögerungen und Zusatzkosten entstehen

Eine verspätete Entscheidung über den Bodenbelag kann Auswirkungen auf Türanschlüsse, Einbauhöhen und Termine haben. Fehlende Heizprotokolle oder Messresultate können verhindern, dass eine Fläche für die nächsten Arbeiten freigegeben wird. Ausserdem können zusätzliche Prüfungen, erneute Anfahrten oder nachträglich bestellte Arbeiten weitere Kosten auslösen, soweit sie nach den getroffenen Vereinbarungen zu vergüten sind.

Vor jedem Übergang lohnt sich deshalb eine konkrete Kontrolle: Sind die verdeckten Installationen fertig und geprüft, liegen die Unterlagen vor, und ist die Fläche für den nächsten Arbeitsschritt bereit? Diese Fragen lassen sich im Terminplan als Übergabepunkte festhalten. So zeigt der Plan auch, welche Arbeiten bei einer Verzögerung neu abgestimmt werden müssen.

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