Lamellenstoren gehören zu den Bauteilen, die bei Hagel besonders häufig beschädigt werden. Rund ein Drittel aller Hagelschäden entfällt laut der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) auf Storen. Dabei lässt sich ihr Schadenpotenzial mit einer einfachen Massnahme auf null reduzieren: Sind die Storen rechtzeitig hochgefahren, kann der Hagel sie nicht treffen.
Ein Drittel der Hagelschäden betrifft Storen
Hagel ist für Gebäude in der Schweiz kein seltenes Ereignis. Von April bis September ist durchschnittlich mit 33 Hageltagen zu rechnen. Über die Lebensdauer eines Gebäudes muss mindestens einmal mit Hagelkörnern von drei Zentimetern Durchmesser gerechnet werden.
Ein solches Hagelkorn trifft mit rund 85 Kilometern pro Stunde auf. Da Hagelgewitter überall in der Schweiz auftreten können, betrifft das Risiko nicht nur einzelne besonders exponierte Regionen. Getroffen werden kann grundsätzlich die gesamte Gebäudehülle.
Lamellenstoren nehmen dabei eine besondere Stellung ein. Nach Angaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entfällt rund ein Drittel aller Hagelschäden auf Lamellenstoren. Gleichzeitig lassen sie sich anders als Dach, Fassade oder fest verbaute Elemente vollständig aus der Gefahrenzone bringen.
Sind die Storen hochgefahren, liegt ihr Schadenpotenzial bei null. Die dahinterliegenden modernen Fenster und Fensterrahmen gelten als wenig anfällig für Hagelschlag. Bleiben die Lamellen dagegen während eines Hagelgewitters unten, können sie beschädigt werden. Ein anschliessender Storenersatz ist aufwendig, und Betroffene müssen teilweise längere Zeit auf die Reparatur warten.

Automatischer Hagelschutz reagiert auf die Wetterwarnung
Dass Storen vor einem Hagelgewitter hochgefahren werden sollten, klingt einfach. In der Praxis muss aber jemand rechtzeitig vor Ort sein oder die Anlage aus der Ferne steuern können. Genau hier setzt das System «Hagelschutz einfach automatisch» an.
Bei einem aufziehenden Gewitter sendet SRF Meteo ein Warnsignal an eine Hagelbox, die in die Gebäudesteuerung integriert ist. Daraufhin fahren die Storen automatisch hoch. Ist die Gefahr vorbei, werden sie wieder in ihre ursprüngliche Position gebracht.
Das Warnsignal selbst ist kostenlos und kann von beliebigen Gebäudesteuerungen genutzt werden. Damit lässt sich der Schutz automatisieren, statt darauf angewiesen zu sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine Wetterwarnung rechtzeitig bemerken und reagieren.
Eine besondere Regelung besteht im Kanton St. Gallen. Dort übernimmt die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) bei Bestandesbauten die Kosten für die Hagelbox inklusive Installation zu hundert Prozent. Bei Neubauten werden die Installationskosten dagegen nicht übernommen.
Diese Regelung gilt nicht automatisch für die übrige Schweiz. Die Vorgaben und Unterstützungsangebote unterscheiden sich je nach Kanton. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten deshalb bei ihrer eigenen Gebäudeversicherung abklären, welche Regelungen für ihr Gebäude gelten.
Solaranlagen und Lichtkuppeln können ebenfalls Schaden nehmen
Storen sind nicht die einzigen gefährdeten Elemente. Hagel trifft die gesamte Gebäudehülle und damit auch Bauteile, die sich nicht vorübergehend aus dem Gefahrenbereich entfernen lassen.
Zu den häufig beschädigten Elementen gehören Solaranlagen. Anfällig sind zudem Kunststoffelemente wie Lichtkuppeln, freiliegende Dichtungsbahnen sowie Anstriche und Lasuren.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Fassade. Wird der Fassadenputz durch Hagelschlag beschädigt, kann Feuchtigkeit eindringen. Aus einem zunächst örtlich begrenzten Schaden können dadurch kostspielige Folgeschäden entstehen.
Dasselbe Grundproblem besteht überall dort, wo Hagel die Dichtigkeit der Gebäudehülle beeinträchtigt. Wird sie undicht, kann Wasser in das Gebäude gelangen.
Wer nach einem Unwetter bereits Schäden entdeckt hat, sollte nicht vorschnell mit der Reparatur beginnen. Wie Schäden dokumentiert, gemeldet und durch notwendige Sofortmassnahmen begrenzt werden, erklären wir in unserem Beitrag zum Hagelschaden melden.
Das Hagelregister zeigt geprüfte Bauteile
Bei Storen kann die rechtzeitige Reaktion entscheidend sein. Bei dauerhaft exponierten Bauteilen kommt es dagegen auf deren Widerstandsfähigkeit an.
Dafür führt die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen das Hagelregister. Darin sind hagelgeprüfte Bauteile für Neubauten und Sanierungen aufgeführt.
Anerkannte Prüflaboratorien testen die Produkte nach einheitlichen Prüfbestimmungen. Dabei beschiessen die Prüflaboratorien Elemente der Gebäudehülle mit unterschiedlich grossen Eiskugeln.
Das Ergebnis wird in fünf Hagelwiderstandsklassen von HW 1 bis HW 5 angegeben. Die Zahl bezeichnet die maximale Korngrösse in Zentimetern, der ein Bauteil standhält. Je höher die Klasse, desto widerstandsfähiger ist das geprüfte Element gegenüber Hagel.
Ein Produkt mit HW 3 erleidet im Neuzustand keinen Schaden, wenn es von Hagelkörnern mit drei Zentimetern Durchmesser getroffen wird. Produkte der Klasse HW 3 oder höher bieten erfahrungsgemäss einen guten Schutz.
Damit bietet das Register insbesondere bei einer bevorstehenden Sanierung oder einem Neubau eine Grundlage, um die Hagelbeständigkeit verschiedener Bauteile bereits bei der Planung zu berücksichtigen.
Bei einer Sanierung entscheidet die Materialwahl
Wer ein Dach oder eine Fassade saniert, kann den Hagelschutz bereits bei der Auswahl der Materialien berücksichtigen. Dasselbe gilt für einen Neubau.
In den meisten Fällen lässt sich ein guter Hagelschutz ohne oder mit geringen Zusatzkosten erreichen. Entscheidend ist, empfindliche Materialien dort zu vermeiden, wo robustere Alternativen verfügbar sind.

Ein Beispiel sind Lichtkuppeln. Statt empfindlicher Kunststoffelemente können widerstandsfähigere Ausführungen aus Glas eingesetzt werden. Welche Lösung für ein konkretes Gebäude geeignet ist, hängt vom jeweiligen Bauteil und dessen Anforderungen ab.
Im Hagelregister können Bauherrschaften und Eigentümer bereits vor der Beschaffung prüfen, welcher Hagelwiderstand für ein Bauteil ausgewiesen ist.
Der Naturgefahren-Check beginnt bei der eigenen Adresse
Hagel ist nur eine der Naturgefahren, denen ein Gebäude ausgesetzt sein kann. Welche Gefahren am eigenen Standort relevant sind, lässt sich über die Informationsplattform «Schutz vor Naturgefahren» prüfen.
Nach Eingabe einer Adresse zeigt die Plattform die relevanten Naturgefahren am jeweiligen Standort und gibt Empfehlungen für mögliche Schutzmassnahmen.
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer lässt sich damit bereits vor einer Sanierung oder einem Umbau prüfen, welche Gefährdungen bei der Planung berücksichtigt werden sollten.



