Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat oder plant, muss sich 2026 auf neue Spielregeln einstellen. Seit Anfang Jahr haben Netzbetreiber zusätzliche Möglichkeiten, die Einspeisung von Solarstrom zu begrenzen. Gleichzeitig hängt die Vergütung stärker vom Strommarkt ab. Für Hauseigentümer wird damit wichtiger, wann und wo der selbst produzierte Strom verbraucht wird.
Was sich 2026 bei der Einspeisung ändert
Photovoltaikanlagen produzieren nicht gleichmässig Strom. An sonnigen Tagen steigt ihre Leistung gegen Mittag stark an. Produzieren gleichzeitig Tausende Dächer viel Strom und wird dieser ins Verteilnetz eingespeist, entstehen Leistungsspitzen.
Mit dem seit Anfang 2026 geltenden Regelwerk erhalten die Verteilnetzbetreiber zusätzliche Möglichkeiten, solche Spitzen zu begrenzen. Sie können einen bestimmten Anteil der Einspeisung am Anschlusspunkt abregeln. Swissolar nennt als eine mögliche technische Umsetzung eine fixe Begrenzung auf 70 Prozent der nominalen DC-Leistung einer Photovoltaikanlage.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede neue Solaranlage in der Schweiz automatisch dauerhaft nur noch 70 Prozent ihrer Leistung einspeisen darf. Wie die Möglichkeiten konkret eingesetzt werden, hängt vom zuständigen Verteilnetzbetreiber und der jeweiligen Netzsituation ab.
Hinter der Regelung steht ein technisches Problem: Stromnetze müssen für die Leistung ausgelegt sein, die zu einem bestimmten Zeitpunkt durch sie fliesst. Wenn Photovoltaikanlagen gleichzeitig ihre höchsten Leistungen erreichen, kann ein Netz entsprechend stark belastet werden.
Werden diese seltenen Spitzen reduziert, lassen sich mehr Photovoltaikanlagen an vorhandene Netze anschliessen, ohne sämtliche Leitungen und Transformatoren auf maximale Solarproduktion auslegen zu müssen.
Was die 70-Prozent-Begrenzung tatsächlich bedeutet
70 Prozent klingt zunächst nach einem erheblichen Einschnitt. Wer daraus einen Produktionsverlust von 30 Prozent ableitet, liegt allerdings falsch.
Eine Photovoltaikanlage erreicht ihre maximale Leistung nur während eines kleinen Teils des Jahres. Entscheidend sind insbesondere sehr sonnige Stunden, in denen Einstrahlung, Temperatur und Ausrichtung zusammenpassen. Genau in diesen Zeitfenstern entstehen die höchsten Einspeisespitzen.
Bei einer Begrenzung wird also nicht während des gesamten Tages fast ein Drittel der Solarproduktion gestrichen. Betroffen ist lediglich der obere Teil einzelner Leistungsspitzen.

Der Branchenverband Swissolar beziffert den Ertragsverlust bei einer fixen Limitierung auf 70 Prozent der nominalen DC-Leistung auf lediglich 1 bis 2 Prozent.
Hinzu kommt der Eigenverbrauch. Strom, der im Haus direkt genutzt wird, belastet das vorgelagerte Netz nicht in gleicher Weise wie eingespeister Überschuss. Wer beispielsweise zur Mittagszeit das Elektroauto lädt oder andere grössere Verbraucher einschaltet, kann einen Teil der Solarproduktion direkt aufnehmen.
Wie eine Einspeisebegrenzung technisch umgesetzt wird und welche Vorgaben am konkreten Anschluss gelten, sollte vor dem Bau mit dem Installateur und dem zuständigen Netzbetreiber geklärt werden.
Warum die Vergütung unsicherer wird
Die zweite wichtige Änderung betrifft das Geld, das Hauseigentümer für ihren überschüssigen Solarstrom erhalten.
Bis Ende 2025 galt bei fehlender Einigung zwischen Produzent und Netzbetreiber als gesetzliche Auffangregel eine Vergütung nach den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Elektrizität. Seit Januar 2026 gilt eine neue Grundlage.
Können sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen, richtet sich diese nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Den entsprechenden Referenzmarktpreis berechnet das Bundesamt für Energie. Er berücksichtigt den Marktpreis und die tatsächliche Einspeisung der jeweiligen Technologie, bei einer Solaranlage also der Photovoltaik.
Damit kann sich die Vergütung von Quartal zu Quartal verändern.
Für kleinere Anlagen gibt es gleichzeitig einen Schutz nach unten. Für Anlagen unter 150 kW gelten Minimalvergütungen. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kW liegt diese derzeit bei 6 Rappen pro Kilowattstunde. Bei grösseren Anlagen sinkt der Satz schrittweise.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Hauseigentümer in der Schweiz automatisch denselben Tarif erhält. Netzbetreiber können andere beziehungsweise höhere Vergütungen anbieten.
Wie unterschiedlich die Modelle sein können, zeigt Zürich. Die Stadt will 2026 im Durchschnitt weiterhin 12,91 Rappen pro Kilowattstunde für zurückgelieferten Solarstrom vergüten und damit nicht einfach den vierteljährlichen Referenzmarktpreis übernehmen.
Vor einer Investition lohnt sich deshalb der Blick auf die aktuellen Bedingungen des eigenen Netzbetreibers. Die Vergütung kann sich je nach Versorgungsgebiet unterscheiden.
Warum Eigenverbrauch jetzt zählt
Für Hauseigentümer wird damit eine bereits bekannte Rechnung noch wichtiger: Eine selbst produzierte Kilowattstunde muss nicht zuerst verkauft und später wieder als Netzstrom eingekauft werden.
Je mehr Solarstrom unmittelbar im Gebäude genutzt wird, desto weniger hängt die Wirtschaftlichkeit der Anlage von der Rückliefervergütung ab.
Dafür muss ein Haushalt seinen Alltag nicht vollständig nach dem Wetter richten. Wer den eigenen Sonnenstrom möglichst im Haus nutzt, kann beispielsweise grössere Stromverbraucher zeitlich verschieben. Waschmaschine und Geschirrspüler können beispielsweise dann laufen, wenn die Anlage viel produziert. Bei einem Elektroauto lässt sich ein Teil des Ladevorgangs ebenfalls in sonnenreiche Stunden legen.

Mehr Spielraum schaffen technische Systeme. Eine Wärmepumpe kann Solarstrom für Heizung und Warmwasser nutzen. Ein Batteriespeicher nimmt überschüssige Energie auf und stellt sie später zur Verfügung. Moderne Systeme für Heizung und Eigenverbrauch können dabei helfen, Erzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen.
Auch Swissolar verweist im Zusammenhang mit den neuen Marktbedingungen auf Batteriespeicher und die direkte Nutzung des Solarstroms als Möglichkeiten, weniger Strom zu ungünstigen Zeiten ins Netz abzugeben.
Was das für neue und bestehende Anlagen bedeutet
Wer 2026 eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb nicht allein fragen, wie viele Module maximal aufs Dach passen. Mindestens ebenso relevant ist, wie gut Produktion und eigener Strombedarf zusammenpassen.

Entscheidend ist, wann im Gebäude Strom benötigt wird, ob eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto vorhanden oder geplant ist und ob später ein Batteriespeicher dazukommen könnte. Hinzu kommen die Einspeisebedingungen des lokalen Netzbetreibers.
Eine grössere Anlage kann trotzdem sinnvoll sein. Die neuen Regeln sind kein Argument dafür, Dächer grundsätzlich kleiner zu belegen. Die optimale Dimensionierung hängt unter anderem vom Gebäude, dem Verbrauch, der Ausrichtung, der technischen Anlage und den lokalen Bedingungen ab.
Bei bestehenden Anlagen hängt es ebenfalls von der konkreten technischen und regulatorischen Situation ab, welche Anforderungen gelten. Spätestens wenn grössere Komponenten wie der Wechselrichter ersetzt werden, sollten Eigentümer mit dem Fachbetrieb und dem Netzbetreiber klären, welche aktuellen Anschlussbedingungen einzuhalten sind.
Eine allgemeingültige Renditerechnung lässt sich daraus nicht ableiten. Stromverbrauch, Investitionskosten, Förderung, Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und technische Auslegung unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude. Wer neu investiert oder eine bestehende Anlage wesentlich verändert, sollte die Wirtschaftlichkeit deshalb individuell mit einer Fachperson berechnen.
Was mit dem überschüssigen Strom passiert
Selbst ein gut abgestimmtes Haus wird nicht jede produzierte Kilowattstunde im selben Moment benötigen. Im Sommer kann die Solaranlage mittags viel mehr Strom liefern, als Wärmepumpe, Haushaltsgeräte, Elektroauto und Batterie aufnehmen können.
Dieser Überschuss kann weiterhin ins Netz eingespeist und vergütet werden. Seit 2026 gibt es jedoch eine weitere Möglichkeit, die für Hauseigentümer interessant werden kann: die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG.
Damit kann lokal produzierter Strom unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Gemeinde über das öffentliche Verteilnetz an andere Teilnehmer verkauft werden. Für lokal ausgetauschten Strom gelten reduzierte Netznutzungsgebühren. Die Beteiligten bleiben dabei Kunden des Verteilnetzbetreibers.
Damit entsteht für Solarstrom eine Alternative zwischen Eigenverbrauch und klassischer Rückspeisung ins Netz.
Wie eine LEG funktioniert, wer mitmachen kann und ob es sich für ein Einfamilienhaus tatsächlich lohnt, ist ein eigenes Thema.



