AGB Print & Online – bauimpact.ch – FonTimes Zeitungen Werbung & Verkauf Refonlution AG
Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Refonlution AG und dem Partner oder Kunden, wobei die männliche Form die weibliche einschliesst. Als Kunden gelten auch Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen. Die Geschäftsbedingungen betreffen insbesondere Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge von Inseraten, Werbebeilagen, Beihefte und bezahlte redaktionelle Beiträge.
Vertragsabschluss, -abwicklung
Aufträge können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt. Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die Refonlution AG berechtigt, Telefongespräche bzw. -bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht. Spezialrabattierungen gelten nur unter Einhaltung der gesetzlichen vorgegebenen Zahlungsfrist. Bei
Nichteinhaltung dieser, kann der volle Betrag bzw. die Differenz in Rechnung gestellt und eingefordert werden.
Datums- und Platzierungsvorschriften
Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen kann nicht garantiert werden. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserenten oder der Werbevermittlung rechtzeitig bezahlt wird. Andernfalls werden sie lediglich als Platzierungswunsch betrachtet.
Bereitstellung der Daten
Für Daten zum Schalten von Print- und Onlinewerbung, welche nicht den Spezifikationen entsprechen, fordert die Refonlution AG Ersatz an. Bei Nicht- oder verspäteter Anlieferung der benötigten Daten wird keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung übernommen.
Preise
Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife der jeweiligen Medien zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, exkl. Mehrwertsteuer.
Rabatte
Rabatte werden ausschliesslich auf die reine Media-Schaltung gewährt. Anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen des Werbemittels, sind von Rabatten ausgeschlossen. Rabatte werden direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Arbeiten und Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und können in Rechnung gestellt werden. Als solche gelten zum Beispiel Gestaltungen von Grafiken, wie auch Anzeigen und Werbemittel, oder Korrekturen.
Verlagsrecht
Die Refonlution AG behält sich folgende Rechte vor:
- Das Verlangen von Änderungen der Inseratsinhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne
Angabe von Gründen.
- Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt termingebundenen
Inseraten aus technischen Gründen.
- Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen erst nach Genehmigung eines Musters.
Korrekturabzüge
Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das Gut zum Druck (GzD) noch aussteht.
Druckmaterial
Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos drei Monate nach der letzten Erscheinung ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht bei Abgabe als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung.
Beleglieferung
Es wird ein Belegexemplar pro Ausgabedatum kostenlos geliefert.
Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck (GzD) wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die
Druckunterlagen dem Verlag rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vereinbarten Daten, selbst wenn das GzD noch aussteht.
Zahlungskonditionen
Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen – sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt – innert 10 Tagen zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug von Skonto. Bei Zahlungsverzug kann die Refonlution AG für die 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 50.00, für die 2. Mahnung eine Gebühr von CHF 75.00 verrechnen. Vorauszahlungen können im individuellen Fall von der Refonlution AG verlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu spät, erscheint ein termingebundenes Inserat in einer der nächstfolgenden Ausgaben. Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden. Bei Onlinediensten wie Gewerbeeinträge o.ä. werden die Kosten jährlich wiederkehrend verrechnet, sofern der Kunde nicht einen Monat vor Ablauf der Frist den Vertrag kündet. Die Frist beginnt mit der Rechnungsstellung.
Gewährleistung Online-Angebote
Auch wenn Qualität, Sorgfalt und Verfügbarkeit bei der Refonlution AG grossgeschrieben werden, können vorübergehende technische Ausfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Refonlution AG leistet jedoch keine Gewähr für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Onlineplattformen. Ebenfalls wird kein technischen Support angeboten.
Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innert 7 Tagen nach Erscheinungsdatum anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt.
Es werden aber keine Kosten zurückerstattet.
Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten in Form von Raum für Inserate kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage der Anzeige nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden.
Ansonsten gilt:
- Bei Fehlern von Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen
- Bei Verschiebung des Ausgabedatums
- Bei nichteingehaltenen Platzierungsvorschriften
- Bei ungeeigneten Vorlagen
- Bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte, redaktionelle Texte werden den Inseratebestimmungen gleichgestellt.
Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selbst dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der FonTimes vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Der / die Sachbearbeitende ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.
Widerruf bzw. Annullierung von Aufträgen
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.Vertragsabschlüsse können innert 7 Tagen gemäss Obligationenrecht in schriftlicher Form widerrufen werden. Bei Stornierungen kann die Refonlution AG die folgenden Kosten verrechnen: Nach Ablauf der 7 Tage geltenfolgende Bedingungen:
Stornierung von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen:
- 25 % der Kosten können verrechnet werden
Stornierung bis 14 Tage vor Erscheinungsdatum:
- 50 % der Kosten können verrechnet werden
Missbräuchliche Inserate – Verwendung durch Dritte
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch in Online-Diensten verwendeten Inseratenund/oder durch den Verlag erstellten redaktionellen Beiträgen (PR) durch Dritte ist unzulässig. Der Inserenterklärt sein Einverständnis, dass der Verlag dagegen vorgehen kann. Onlineeinträge wie Gewerbeeinträge und Ausflüge werden jährlich stillschweigend verlängert. Solche Einträgebedürfen eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Periode, welche mit dem Rechnungsdatumstartet.
Datenschutz
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in der Schweiz. Die Datenschutzrichtlinien derReFonlution AG sind fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unter Vorbehalt abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt für sämtliche ausschliesslichGerichtsstand Cham. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche damitverbundenen Handlungen unterliegen grundsätzlich schweizerischem, materiellem Recht. Ausgeschlossen sinddie kollisionsrechtlichen Vorschriften der Schweiz und Ihres Wohnorts.
Schlussbestimmungen
Sollte die ReFonlution AG versäumen, Rechte gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltendzu machen, gilt dies nicht als Verzicht auf mögliche Ansprüche. Sollten einzelne Bestimmungen dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtmässig sein, so beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit undDurchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eineneue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamenBestimmungen entspricht. Die ReFonlution AG behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungenjederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Solche Änderungen werden über die digitalen Angebote derReFonlution AG unverzüglich veröffentlicht. Es obliegt dem Nutzer, sich über die aktuell geltendenBestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu informieren.
Stand: Januar 2024